
und auch im Dienste der vaterländischen Seefahrt in einem der grösseren Seeplätze
Norddeutschlands müsse gegründet werden. Aber so warme Theilnahme auch einzelne
Mitglieder jener Versammlung dieser für sie nicht mehr neuen Idee zuwandten, so scheiterten
doch Dr. Neumayer’s Versuche, im folgenden Winter in Hamburg das Institut in’s Leben zu
rufen, an den damaligen zerfahrnen öffentlichen Zuständen der Nation, und der daraus folgenden
Anforderung, welche an den einzelnen Staat bei der Inangriffnahme eines so weitläufigen
Unternehmens gestellt werden musste. Dennoch sollte die Idee nicht aufgegeben sein, ... .;
vielmehr nahm sie der Unterzeichnete [W. v. Freeden], dessen thätige Mitwirkung von Anfang
an gesichert war, selbstständig wieder auf, als die Ereignisse des Jahres 1868 wenigstens nach
einer Seite hin dem Unternehmen Aussicht auf bessern Erfolg verhiessen. Die Hamburger
Handelskammer nahm sich mit lebhafter und activer Theilnahme der Sache an und erbot sich,
nachdem sie die Zustimmung des Hohen Senates hierzu erhalten, zur Vermittlung der
einstweiligen unentgeltlichen Ueberlassung eines geeigneten Lokals und Deckung der
Geschäftsunkosten für die Dauer von zwei Versuchsjahren, während andrerseits die freiwillige
Uebernahme der Arbeiten des Instituts versprochen wurde. Nachdem auch die Bremer
Handelskammer eingeladen war, das Unternehmen durch ihre Mitgenossenschaft zu
unterstützen, erliessen beide Handelskammern auf den 1. Januar 1868 die nachstehende Anzeige
... [vgl. Anonym 383].
Die Norddeutsche Seewarte, welche besonders auf praktischem Gebiete, nach Ausweis ihrer
Publikation [Hamburg (B)], thätig gewesen ist, nahm im Jahre 1872 den Namen „Deutsche
Seewarte“ an und erhielt eine, wenn auch geringfügige, Staatsunterstützung, die im Jahre 1874,
als die deutsche Regierung selbst die Sache in die Hand nahm, aufhörte. Das Institut ging in das
nunmehr begründete Reichsinstitut über, von dessen Entstehung der Direktor G. Neumayer
Folgendes berichtet [Hamburg (A) 11a].
„Im April 1873 trat auf Veranlassung des Reichskanzleramtes eine Kommission in Berlin
zusammen, um über die Reorganisation, bezw. Neugestaltung des Sturmwarnungswesens an der
deutschen Küste zu berathen und Schlüsse zu fassen. Die Resul-
[Sp. 953/954:]
tate dieser Berathungen, welche unter dem Vorsitze des Geheimen Regierungsrathes Dr. Dove
stattfanden, sind in einem Berichte [Anonym 423] niedergelegt, in welchem die
Zweckmässigkeit der Einrichtung eines Systems der Sturmwarnungen und der
Küstenmeteorologie hervorgehoben und die Modalitäten der Durchführung und der Plan für eine
Centralstelle entworfen wurde. Schon damals wurde die Vereinigung der Centralstelle fur
Sturmwarnungswesen mit jener für die Pflege der maritimen Meteorologie, wie dies nach den
Beschlüssen des Wiener Meteorologen-Congresses empfohlen wurde, ins Auge gefasst. Auf
denselben Standpunkt stellte sich die Kommission welche im Juni 1873 durch das
Reichskanzleramt mit der Aufgabe betraut worden war, den Zustand der Arbeiten der damaligen
norddeutschen Seewarte festzustellen, und Entwürfe für, Umgestaltung oder Neu-Errichtung
eines derartigen, Instituts dem darüber einzureichenden Berichte anzufügen. Auch die Arbeiten
dieser Kommission fanden in dem weiteren Verlaufe der Entwickelung des
Sturmwarnungswesens und der maritimen Meteorologie die entsprechende Berücksichtigung.
In dem Abschnitte VII über die Thätigkeit der Abtheilung I wird ausführlicher dargelegt werden,
wie im Laufe der Jahre 1873 und 1874 im Hydrographischen Bureau der Kaiserlichen
Admiralität für die Organisation der maritimen Meteorologie innerhalb der Kriegsmarine Sorge
getragen wurde. In Folge der von jenem Institute getroffenen Einrichtungen zum Beschaffen und
Prüfen der zu den Beobachtungen erforderlichen Instrumente und der von Seiten jener Behörde
nach den verschiedenen Congressen und Conferenzen angeordneten Entsendung von Gelehrten
war es durch die Verhältnisse bedingt, die Instruction zur Anbahnung einer Organisation für die
bezeichneten Zwecke, wie wir sie heute in der deutschen Seewarte vereinigt vertreten sehn, der
Kaiserlichen Admiralität anzuvertrauen. Die verschiedenen von dort ausgehenden Entwürfe und
Eingaben bewirkten, dass noch in der Session 1873 des Bundesrathes ein Antrag des
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