Engel IB240 Manual do Utilizador Página 669

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Herrn Geheimen Staatsminister von Goethe eingesandt, von wo sie an die Sternwarte in Jena
gelangen, um zur gemeinschaftlichen Vergleichung benutzt zu werden.“
Die Beobachtungen begannen auf den meisten Stationen in den ersten Monaten des Jahres 1821,
doch liegen regelmässige Aufzeichnungen nur vor aus: Allstedt, Eisenach, Frankenheim,
Ilmenau, Jena, Schöndorf, Wartburg und Weida (Mosen) [Hildebrand, B].
Wie grosses Interesse Goethe diesem Unternehmen entgegenbrachte, geht aus der voluminösen
Korrespondenz hervor, welche er darüber mit Posselt und nach dessen 1823 erfolgten Tode mit
Schrön geführt hat [Act. Observ. Jen. IV], sowie aus einem längeren Schreiben vom 19. April
1821, in welchem er, „da es bei Serenissimi letztem Aufenthalte in Jena zur Sprache gekommen
sei“, zu einer Vereinigung auffordert, um „ausserordentliche und zufällige Meteore“ [optische
Erscheinungen in der Atmosphäre, Sternschnuppen, Feuerkugeln, Irrlichter u.s.w.] zu
beobachten und nach Weimar zu berichten. „Ich würde sehr gerne aus der Museumskasse einige
Renumerationen aussetzen für Thürmer, Nachtwächter, Krankenwärter, welche sich zu
Beyträgen verpflichteten und thätig bewiesen.“
Die Beobachtungen der drei Stationen in Jena, Ilmenau und Wartburg wurden vom Juni 1822 ab
in Froriep’s „Notizen aus dem Gebiete der Natur- und Heilkunde“ in extenso, die der übrigen in
Jahresübersichten veröffentlicht, aus denen je am Schlusse des Jahres ein Band der „Jahrbücher“
[Schrön 1] zusammengesetzt wurde.
Die Wahl der bis dahin selten gebrauchten Beobachtungsstunden 8. 2. 8 war von Posselt
getroffen worden, der bei seinen Untersuchungen über die Bestimmung der mittleren
Tagestemperatur [Posselt
1. 3], wie mir scheint mit Unrecht, auf dieselben geführt worden war.
Diese Termine sind in Deutschland erst seit dem Bestehen der Deutschen Seewarte, welche in
Anlehnung an nordische Beobachtungssysteme, dieselben gewählt hat, wieder häufiger
eingeführt worden.
Im Auftrage und unter Mitwirkung Goethe’s wurde die Instruktion im Jahre 1824 und noch
einmal im Jahre 1826 wesentlich umgearbeitet, die Stationen mit neuen Barometern aus Körner’s
Werkstätte versehen und von Schrön im Ganzen dreimal persönlich inspicirt.
Dieser damals noch junge (1799 geb.) „Condukteur“ der Jenaer Sternwarte nahm sich der Sache
mit grossem Eifer an, scheint aber schon bei der Publikation des sechsten und letzten Jahrganges
(1827) der Beobachtungen grosse, namentlich pekuniäre Schwierigkeiten zu überwinden gehabt
zu haben. Die frühere thatkräftige Unterstützung Goethe’s schien bereits zu fehlen; das letzte
diesbezügliche Aktenstück aus seiner Feder ist vom 24. November 1830 datirt. Schon am 18.
April 1831 kam aus Weimar die Verordnung: „Die Herausgabe des meteorologischen Jahrbuches
soll cessiren“ und am 24. Febr. 1832 die andere: „Die sämmtlichen Beobachtungen auf den
bisher bestandenen Plätzen aufzuheben und die dabei Angestellten von ihren bisherigen
Obliegenheiten zu entbinden; die Beobachtungen zu Jena dagegen desto genauer und
umständlicher durchführen zu lassen.“
Die Beobachtungen wurden am 31. März 1832 [10 Tage nach Goethe’s Tode] a/jointfilesconvert/330930/bgebrochen, und
auf der Sternwarte zu Jena mit dem Jahre 1833 eine Beobachtungsserie mit den Terminen 6. 9.
12. 3. 6. 9 begonnen, welche bis Ende der sechziger Jahre von Schrön und seinem Famulus
ununterbrochen fortgeführt worden ist. Anfangs wurde Schrön noch von dem Stadtthürmer
(Dornbach), der eine jährliche Remuneration von „6 Thaler courant“ dafür erhielt, unterstützt,
doch nach einem Reskript vom 14. April 1833 (gez. Dr. Schweizer) war die Stelle des Gehülfen
bei der Sternwarte vom i. Juli d. J. einzuziehen, sowie die meteorol. Beobachtungen des
Thürmers von demselben Zeitpunkte an aufhören zu lassen. „Der Herr Inspektor Dr. Schrön hat
die Betheiligten hiervon in Kenntniss zu setzen, die meteorologischen Arbeiten selbst zu
übernehmen und sich nur bey legalen Verhinderungen durch einen geeigneten Gehülfen
vertreten zu lassen, den wir so dann jedesmal besonders remuneriren werden.“
Man muss sich bei einer solchen Behandlung seitens der vorgesetzten Behörde über die
Unverdrossenheit Schrön’s in der Fortführung der einmal begonnenen Beobachtungs-
[Sp. 923/924:]
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