
benützt werden. Ich trug desshalb darauf an, dass den k. Gerichts-Aerzten nur eine Beobachtung
des Tages vorgeschrieben, und die Zeit der Beobachtung freigestellt werden sollte.
Auf solche Weise hoffte ich die Arbeit so erleichtert zu haben, dass sie in keiner Weise als
beschwerlich erscheinen könnte. Durch königliche Entschliessung vom 23. Jan. 1839 wurde der
Antrag genehmigt, und folgende Instruktion erlassen:
„„Instruktion, nach welcher durch die königlichen Gerichtsärzte correspondirende
meteorologische Beobachtungen anzustellen sind““.
Gemäss dieser Instruktion, l. c. p. 120–123, sollten einmal täglich - Morgens, Mittags oder
Abends - Barometer, Thermometer, Windrichtung und Witterung beobachtet werden. Lamont
fährt fort:
„Ich hatte vorausgesetzt, dass die meteorologischen Beobachtungen, in der obigen Weise
vereinfacht und erleichtert [früher dreimal täglich im Anschluss an die Vor-
[Sp. 907/908:]
schriften der Mannheimer Gesellschaft], durchaus keinem Anstande weiter unterliegen könnten;
und stellte mir bereits im Geiste die grossen Resultate vor, die ein so ausgedehntes Netz
meteorologischer Punkte schon in wenigen Jahren gewähren müsste. Bald zeigte sich indessen,
wie sehr ich mich getäuscht hatte. Gleich von vorneherein begegnete ich dem wesentlichen
Hindernisse, dass die Gerichtsärzte keine meteorologischen Instrumente besassen. Bei näherer
Umfrage stellte sich heraus, dass die Verordnung von 1806, worin als erste Bedingung die
Austheilung zweckmässiger Instrumente auf Aerarialkosten ausgesprochen wurde, blos in
Altbaiern, und auch da weder vollständig noch nachhaltig, zur Ausführung gekommen war. Auf
einen dessfalls vorgelegten Bericht wurde vom k. Staats-Ministerium des Innern eine Summe
von 400 fl. [680 M.] bewilligt, um vorläufig eine Anzahl von meteorologischen Instrumenten für
die k. Gerichtsärzte herzustellen. Mit dieser Summe wurden 45
1
) Physikate mit Barometern und
Thermometern versehen, und hievon unter dem 3. Aug. 1840 Anzeige gemacht mit Beifügen,
dass im Ganzen 120 Gerichtsärzte sich um Instrumente gemeldet hätten, und noch 600 fl.
erforderlich sein würden, um die nöthige Anzahl von Instrumenten herzustellen. Ich bat
desshalb, es möge diese Summe um so mehr bewilligt werden, als sonst das Unternehmen
unausführbar erscheine.
Hierauf ist bis zum heutigen Tage keine Entschliessung erfolgt.
Der Mangel an Instrumenten war aber nicht der einzige Uebelstand, der sich bei dem projectirten
Beobachtungssystem gezeigt bat. Auch wo die Instrumente vorhanden waren, traten vielerlei
Hindernisse ein. Um der vielfachen Beschädigungen, welche die Instrumente auf dem Transporte
erlitten haben, gar nicht zu gedenken, muss ich insbesondere hier hervorheben, dass die zur
Handhabung meteorologischer Instrumente erforderlichen technischen Fertigkeiten, und die zum
richtigen Gebrauche derselben nöthige Detailkenntniss und Uebung viel seltener sind, als man
gewöhnlich glaubt. Das academische Studium gewährt zwar allenfalls Gelegenheit, von den
theoretischen Gesetzen etwas zu hören, worauf die Construction des Barometers und
Thermometers beruht: practische Uebung wird nicht erlangt, und wenn einzelne Aerzte sich
solche erworben haben, so kann dies nur in Folge von besonderem Privatfleiss oder
Privatgelegenheit geschehen sein.
Endlich, muss noch eine Hauptsache dargelegt werden, Als ich aus den Beobachtungen der
Gerichtsärzte die Resultate abzuleiten mir vornahm, rechnete ich unbedingt auf allseitige
Unterstützung. Bald musste ich indessen zu der Ueberzeugung gelangen, dass der Gerichtsarzt
inmitten zahlreicher amtlicher Arbeiten, inmitten einer ausgedehnten ärztlichen Praxis, durch
Familiensorgen und die vielerlei Obliegenheiten seiner gesellschaftlichen Stellung in Anspruch
genommen, von der Wichtigkeit und dem Nutzen meteorologischer Beobachtungen einen ganz
anderen Begriff hat, als der abstracte Gelehrte, der in seiner Studirstube sitzend, in einer eigenen
Ideenwelt lebt, und die Erforschung der Naturgesetze als einziges und höchstes Ziel vor Augen
hat.
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